Alle Gelder des öffentlichen Haushalts einschliesslich der Sondervermögen, insbesondere Gelder des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Quelle: Leitfaden D
Alle Gelder des öffentlichen Haushalts einschliesslich der Sondervermögen, insbesondere Gelder des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Quelle: Leitfaden D